CPNP Notifizierung (KosmetikV)
Alle Kosmetika, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, müssen vor Inverkehrbringen angezeigt oder „notifiziert“ werden. Das sieht die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel in Artikel 13 vor.
Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist ein Onlineportal welches eine einheitliche und zentrale Notifizierung von kosmetischen Mitteln in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union ermöglicht. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, muss in diesem Portal angemeldet werden.
Unsere Leistungen zur CPNP Notifizierung
WeHandel steht Ihnen bei der CPNP Notifizierung zur Seite. Wir übernehmen folgende Aufgaben für Sie:
- die erstmalige CPNP-Registrierung
- die Notifizierung der vertraglich festgelegten Produkte gem. Artikel 13 und 16 der EU-KosmetikV
- Aufbau und Führen der Produktinformationsdatei (PID)
- die Festlegung und Zuordnung des Ansprechpartners
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Beantworten möglicher Rückfragen
- Überprüfung der Kennzeichnung
Welche Daten sind relevant für die CNPN Notifizierung?
- Notifizierungspflichtige/-relevante Produktauflistung
- Beschreibung des kosmetischen Mittels, die es ermöglicht, die Produktionsinformationsdatei eindeutig dem kosmetischen Mittel zuzuordnen
- Sicherheitsbericht mit Sicherheitsbewertung
- Beschreibung der Herstellungsmethode und Dokumentation der guten Herstellungspraxis (GMP)
- ggf. Nachweis der für das kosmetische Mittel angepriesenen Wirkung
- Originaletikett und Foto der Produktverpackung
- Daten über jegliche durchgeführte Tierversuche, egal ob diese vom Hersteller, Vertreiber oder Zulieferer durchgeführt wurden und im Zusammenhang mit der Entwicklung oder der Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels oder seiner Bestandteile standen. Dies schließt auch alle Tierversuche zur Erfüllung der Rechtsvorschriften von Drittländern ein.
- Rahmenrezeptur / detaillierte Produktrezeptur
- Mitgliedstaaten der EU, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird
Bemerkung: Für die Beauftragung WeHandel als Bevollmächtigter werden zusätzlich eine Vollmacht benötigt, damit wir für Sie tätig werden dürfen.
Neben der reinen CPNP-Notifizierung können wir auch weitere Dienstleistungen im Zusammenhang anbieten:
Organisation von Labortests
Produktsicher- heitsbewertung inkl. Bericht
Erstellung der GMP
Erstellung von Etiketten
Übersetzungs- aufgaben
Einfuhr in die EU
Der Importeur muss als verantwortliche Person den Import von Kosmetika bei der zuständigen Überwachungsbehörde anzeigen. Dieser muss mit Namen und einer in der EU ansässigen Adresse auf dem Produkt erscheinen. Außerdem muss das Ursprungsland angegeben werden. Die verantwortliche Person hat dafür Sorge zu tragen, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Ist ein kosmetisches Produkt bereits ordnungsgemäß in einem EU-Land im Verkehr, kann es auch in anderen EU-Staaten vermarktet werden. Hierbei sind jedoch noch individuelle Regelungen, wie z. B. die Angaben in der Landessprache, zu beachten.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Kosmetika-Produkte aus dem Drittland in die EU importieren, müssen Sie bei der Verzollung neben den Standardunterlagen wie Rechnung und Packinglist auch die CPNP Referenznummer sowie den Produktsicherheitsbericht und das Material Sicherheitsdatenblatt MSDS vorweisen können.