EU Representative
Speziell für E-Commerce-Händler aus dem Drittland
Für Non-Food / Non-Medical Produkte
Innerhalb der EU (Europäischen Union) unterliegen Produkte, die aus dem Dritt-Land eingeführt sind, zahlreiche Regulierungen. Der Gesetzgeber fordert die Sicherstellung und Haltung der entsprechenden Regelungen des Herstellers und/oder Einführers.
Da die meisten E-Commerce-Händler aus dem Drittland keinen eigenständigen Sitz in der EU haben, fungiert WeHandel in der Rolle des EU-Bevollmächtigten in diesem Zusammenhang als Bindeglied und Schnittstelle zwischen dem ausländischen Hersteller/Händler und den Marktüberwachungsbehörden.
Der EU-Bevollmächtigter hat viele Namen: EU-REP, EU-Representative, European Authorized Representative, E.A.R., EC REP, EC oder CE Representative.
Was genau ist ein EU-Bevollmächtigter?
Ein Bevollmächtigter ist jeder natürlicher oder juristischer Person, die in der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist und vom Hersteller ausdrücklich dazu bestimmt wurde, in seinem Namen zu handeln. An dieser Person können sich die Behörden und Stellen in der Gemeinschaft in Bezug auf die Anforderungen dieser Richtlinie anstelle des Herstellers selbst wenden.
Welche Aufgaben erfüllt WeHandel im Rahmen des EU-Bevollmächtigter-Mandats?
Die Rolle eines europäischen Bevollmächtigten ist vielfältig und gleichzeitig anspruchsvoll. Zu den Hauptaufgaben gehören unter anderen die folgenden:
- Bereitstellung einer registrierten Adresse innerhalb der EU
- Bereithalten aller technischen Unterlagen zur Einsichtnahme durch die europäischen Behörden über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Inverkehrbringen des Produktes
- Ausfüllen von Notifizierungen an die europäischen Behörden
- Vervollständigen aller Registrierungen in nationalen Datenbanken
- Erledigung aller Berichte über Zwischenfälle (Incident Reporting)
- Vertretung des Herstellers gegenüber der Europäischen Kommission, den Behörden und den benannten Stellen
- Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der ständigen Aktualisierungen der Vorschriften
- Beratung zu europäischen Verordnungen
Wer braucht einen EU-Bevollmächtigten / Brauche ich einen EU-REP?
Unbedingt nötig:
Wenn Sie ein Produzent aus Drittland sind und Ihre Produkte in die EU einführen und direkt an Endkunden B2C z.B. über Plattformen wie Amazon verkaufen.
Empfehlenswert:
Wenn Sie ein Produzent aus Drittland sind und Ihre Produkte in die EU einführen und an Geschäftskunden/Importeuer B2B verkaufen.
Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich die entsprechende Anforderungen nicht einhalte?
Die Antwort is ein klares Ja. Sie müssen mit folgenden Konsquenzen rechnen.
Durch den Gesetzgeber:
- hohe Geldstrafen
- Vernichtung/Beschlagnahmen Ihrer Produkte
- Probleme bei der Verzollung sowie RAPEX Meldungen
Durch Fullfillment Plattformen wie Amazon:
- Schliessung des Verkäuferaccounts
- einfrieren des Guthaben Kontos
Unsere Services - Speziell für E-Commerce-Händler aus dem Drittland:
- Bereitstellung des EU-Bevollmächtigten im Sinne des Produktsicherheitsgesetztes (ProduktSG) sowie der Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) mit der Ausnahme von Lebensmittel- und Medizinprodukte.
- Durchführung / Unterstützung bei Registrierungen in den notwendigen Datenbanken der Überwachungsstellen (WEEE-, Verpackungs-, Batterie- und CPNP-Register).
- Datenschutzkonforme Sicherung und Bereithaltung der EU-Konformitätserklärung sowie der zugehörigen technischen Unterlagen über den geforderten Zeitraum.
- Prüfung und Zertifizierung von Produkten für das gesetztes-, verordnungs- sowie normenkonforme Inverkehrbringen in den europäischen Märkten.
- Unterstützung bei Anfragen/Rückfragen von Behörden
- Produktüberwachung und Qualitätsprüfung